top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Inanspruchnahme von Leistungen einer freiberuflichen Wahlhebamme

§ 1 Geltungsbereich

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hebamme Raphaela Buchegger (mit gemeldeter Niederlassung in Ehrenschachen 184, 8240 Friedberg; Hebammenregisternummer 4617) und ihren Klientinnen über die Erbringung von Hebammenleistungen.

 

Die Hebamme ist freiberufliche Wahlhebamme.

 

Die Hebamme übt ihren Beruf freiberuflich auf Grundlage des Hebammengesetzes (HebG) in der jeweils geltenden Fassung aus.

 

Abweichende Vereinbarungen zu den gegenständlichen AGB bedürfen der Schriftform. Das Abgehen von dem Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

§ 2 Vertragsabschluss

(1)

(2)

(3)

Der Betreuungsvertrag inklusive der gegenständlichen AGB kommt mit schriftlicher Unterzeichnung der Hebamme und der Klientin zustande.

 

Die Terminbestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form erfolgen.

 

Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Leistungsumfang

(1)

(2)

(3)

(4)

Die Hebamme erbringt ihre Leistungen entsprechend den Bestimmungen des Hebammengesetzes sowie nach dem jeweils anerkannten Stand der fachlichen Wissenschaft und Berufsausübung.

 

Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:

  a) Schwangerschaftsvorsorge

  b) Mutter-Kind-Pass-Beratung

  c) Geburtsvorbereitung

  d) Wochenbettbetreuung

  e) Stillberatung

  f) Rückbildung

  g) Hausbesuche

  h) individuelle Beratungen

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung.

Die Hebamme unterliegt hinsichtlich sämtlicher ihr im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt gewordenen Tatsachen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 7 HebG).

§ 4 Mitwirkungspflichten der Klientin

(1)

Die Klientin verpflichtet sich,

  a) sämtliche für die Betreuung ihrer Gesundheit und Wohlbefinden sowie jener              des Neugeborenen und Säugling relevanten Informationen wahrheitsgemäß              bekannt zu geben,

  b) Änderungen ihres Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen,

  c) erforderliche Befunde vorzulegen,

  d) vereinbarte Termine einzuhalten und

  e) im Falle einer Verhinderung den vereinbarten Termin mindestens 24 Stunden            zuvor abzusagen.

§ 5 Honorar

(1)

(2)

(3)

Für sämtliche Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Honorare.

Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Für jede erfolgte Mahnung darf die Hebamme Mahnspesen iHv 10€ verrechnen.

Die Einreichung der Honorarnote bei einem Sozialversicherungsträger oder einer privaten Krankenversicherung obliegt der Klientin. Hilfestellung durch die Hebamme kann separat vereinbart werden. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen.

§ 6 Terminabsagen Einzeltermine & Hausbesuche

(1)

(2)

(3)

(4)

Um ausreichend Zeit für die Betreuung aller Klientinnen der Hebamme einplanen zu können, werden vereinbarte Termine ausschließlich für die jeweilige Klientin freigehalten.

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist die Klientin verpflichtet, zumindest 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.

Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei unentschuldigtem Fernbleiben wird das vereinbarte Honorar verrechnet, sofern der Termin nicht durch eine andere Klientin wahrgenommen wird.

Bei Verhinderung aus einem unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis ist eine Kulanzlösung möglich. Hierüber wird eine separate Vereinbarung zwischen Hebamme und Klientin getroffen.

§ 7 Stornierung von Kursen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

(10)

Stornierungen von gebuchten Kursen oder sonstigen Veranstaltungen können ausschließlich schriftlich oder per E-Mail entgegengenommen werden.

Die Stornierung wird mit dem Tag des Einlangens bei der Hebamme wirksam.

 

Bei einer Stornierung bis zum 31. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 25,00 verrechnet, sofern die Anmeldebestätigung und die Rechnung bereits von der Hebamme versendet wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechnungsbetrag bereits bezahlt wurde.

 

Bei einer Stornierung ab dem 30. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent des vereinbarten Veranstaltungsbeitrages verrechnet.

 

Bei einer Stornierung ab dem 8. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Veranstaltungsbeitrag verrechnet. Dies gilt auch im Falle vereinbarter Teilzahlungen.

 

Können einzelne Termine eines gebuchten Kurses oder einer mehrteiligen Veranstaltung nicht wahrgenommen werden, bleibt der gesamte Veranstaltungsbeitrag fällig. Eine anteilige Rückerstattung oder Preisreduktion erfolgt nicht.

 

Die Hebamme ist berechtigt, eine Veranstaltung insbesondere bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, aufgrund von Krankheit, Unfall, einer Geburtsbegleitung, höherer Gewalt oder aus sonstigen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

 

Wird eine Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn durch die Hebamme abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet oder noch offene Rechnungen storniert.

 

Auf Wunsch der Klientin kann anstelle der Rückerstattung eine Gutschrift in der Höhe des bereits bezahlten Veranstaltungsbeitrages für ein anderes Angebot oder eine individuell vereinbarte Einzelleistung ausgestellt werden.

 

Muss ein einzelner Termin einer bereits begonnenen Veranstaltung durch die Hebamme abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann kein Ersatztermin angeboten werden, wird der auf den ausgefallenen Termin entfallende Anteil des Veranstaltungsbeitrages rückerstattet oder gutgeschrieben.

§ 8 Verhinderung der Hebamme

(1)

(2)

Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen nicht stattfinden, wird die Klientin unverzüglich verständigt.

Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.

§ 9 Rücktrittsrecht

(1)

(2)

(3)

Die Hebamme ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  a) die Klientin Ihre Mitwirkungspflichten (§ 4) schuldhaft verletzt,

  b) die Klientin den Anweisungen der Hebamme wiederholt nicht folgt oder

  c) aus anderen wichtigen Gründen.

 

Die Klientin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  a) die Hebamme ihre Leistungen (§ 3) grob vernachlässigt oder

  b) aus anderen wichtigen Gründen.

 

Eine einvernehmliche Auflösung des Betreuungsvertrages ohne Angaben von Gründen ist jederzeit möglich.

§ 10 Datenschutzerklärung

(1)

(2)

(3)

Die Hebamme ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen Ihrer Berufsausübung umfassend zu dokumentieren und diese Dokumentationen, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 1 HebG).

Gemäß Art. 13-15 DSGVO besteht für die Hebamme die Verpflichtung, eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben, sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten, personenbezogenen Daten erteilt werden.

 

Im Falle einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und/oder Kind erforderlich sind.

§ 11 Haftung

(1)

Die Haftung der Hebamme richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)

(2)

Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.

bottom of page